Vor 49 Jahren hatte der ehemalige Schiffer Robert Schröder (1843 bis 1922) das aus drei Gärten bestehende Grundstück des Bürgers Bannow gekauft und dort im August 1888 den Antrag zur Anlage von zwei Kalkbrennöfen gestellt. Fast alle umliegenden Anwohner erhoben seinerzeit dagegen ihren Widerspruch. Obwohl der Stadtbaumeister Saniter nach vielen von auswärts eingeholten Expertisen allen bestätigte, dass keiner von ihnen durch die Anlage in irgendeiner Weise belästigt werden würde, reichten 22 Bewohner über den Rechtsanwalt Maas eine Klage ein.
Erst nach der Entscheidung des Rostocker Obergerichtes zu Gunsten Schröders durfte die Kalkbrennerei im Fischerbruch 23b errichtet werden. Als auch noch die Großherzogliche Regierung in Schwerin das Urteil bestätigte und für den Betrieb entsprechende technische Vorgaben anordnete, konnte Robert Schröder ab 11. Juli 1889 mit dem Bau der Kalkbrennerei beginnen und das Baggern einer Fahrrinne zu seinem Grundstück beantragen. Nach seinem Tod betrieben hier die Söhne Frio und Georg, begünstigt durch die Wasserverbindung, zusätzlich noch einen Baustoff- und Kohlenhandel.
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Ein in vorderster Reihe der Löscharbeiten stehender Feuerwehrmann sprang letztlich völlig überhitzt in die Warnow. Ein anderer wies Verbrennungen an den Beinen auf, „obwohl die Hose keinerlei Beschädigungen erlitten hatte“.
Es gelang beiden Wehren, den Brand auf seinen Herd zu beschränken. Dennoch trieben ungünstige Winde die Flammen von der Kalkbrennerei immer wieder auf das daneben stehende Wohnhaus zu. Als dort von der Hitze alle Fensterscheiben zersprangen und letztlich das Dach Feuer fing, begann man das Gebäude sicherheitshalber zu räumen.
Doch die Feuerwehren schafften es, das Wohnhaus zu retten und auch ein Übergreifen auf benachbarte Häuser zu verhindern. Die Mühle der Kalkbrennerei dagegen brannte völlig nieder. Mehr Sorge aber bereitete den Helfern der neben der Mühle stehende Lagerschuppen, da die dort gelagerten Vorräte aus gebranntem Kalk bestanden, der aus Sicherheitsgründen vor Feuchtigkeit geschützt werden musste. Um das Eindringen von Löschwasser zu verhindern, dämmte man deshalb das Lager mit einer dicken Schicht
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